Eine Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen und bei der zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die Bedeutung hat jedoch in den letzten Jahren immer mehr abgenommen, da der Verwaltungsaufwand hierfür enorm ist. Die heute übliche Form der Grundschuldbestellung ist die Bestellung einer Buchgrundschuld.