Share Tweet Mit Erbbaurecht wird das beschränkt dingliche Recht bezeichnet, auf einem Grundstück ein Gebäude errichten und nutzen zu dürfen. Eigentümer des Bauwerks ist nicht der Eigentümer des Grundstücks, sondern der Erbbauberechtigte.
Mit Erbbaurecht wird das beschränkt dingliche Recht bezeichnet, auf einem Grundstück ein Gebäude errichten und nutzen zu dürfen. Eigentümer des Bauwerks ist nicht der Eigentümer des Grundstücks, sondern der Erbbauberechtigte.