Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das meist beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt wird. Es erfasst die Gesamtheit aller privaten Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks und jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann Einsicht und beglaubigte Grundbuchabschriften verlangen