Share Tweet Wird eine Immobilie finanziert, die auf einem Grundstück mit bestehendem Erbbaurecht steht oder erbaut werden soll, steht im Grundbuch der Erbbaugeber an erster Stelle.
Wird eine Immobilie finanziert, die auf einem Grundstück mit bestehendem Erbbaurecht steht oder erbaut werden soll, steht im Grundbuch der Erbbaugeber an erster Stelle.