Share Tweet Die Zweckerklärung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber, in dem detailliert aufgeführt ist, für welche Verbindlichkeiten die eingetragene Grundschuld als Sicherheit dient.
Die Zweckerklärung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber, in dem detailliert aufgeführt ist, für welche Verbindlichkeiten die eingetragene Grundschuld als Sicherheit dient.