Wenn Sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen, benötigen Sie als Eigentümer eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Eintragung in das Grundbuch. Diese ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes. Sie bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Abgeschlossenheit bedeutet: Eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit eigenem Zugang von Außen.