Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Diese kann von Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Einkommen von max. 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. max. 35.800 Euro (gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute) beantragt werden.