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Auflassungsvormerkung

    Will der Käufer ein Grundstück erst später kaufen, es sich jedoch bereits vorher sichern, kann er eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen. Diese lässt der Notar im Grundbuch vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Dies ist eine Sicherheit für den Käufer.