Geldinstitute gewähren nur dann einen Kredit, wenn der Kunde ihnen unterschiedlichste Eigentumswerte als Sicherheit bieten kann, die ihnen im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit zufallen. So ist es zum Beispiel bei Baufinanzierungen üblich, dass die Immobilie als Sicherheit dient und mit einer Grundschuld belastet wird. Es können auch beispielsweise Lebensversicherungen oder Bankdepot an die Bank abgetreten werden und als Sicherheit dienen. Die Abtretung von Sicherheiten bezeichnet man also als Beleihung. Die Höhe der möglichen Beleihung hängt ab vom Beleihungswert des Sicherungsgutes und von seiner Beleihungsgrenze.