Share Tweet In der Einmalvalutierungserklärung bestätigt der Grundschuldgläubiger gegenüber einem nachrangigen Gläubiger, die Grundschuld nur zur Sicherung eines festgelegten Darlehens zu verwenden.
In der Einmalvalutierungserklärung bestätigt der Grundschuldgläubiger gegenüber einem nachrangigen Gläubiger, die Grundschuld nur zur Sicherung eines festgelegten Darlehens zu verwenden.