Share Tweet Die Eintragungsmitteilung ist ein Veränderungsnachweis des Grundbuchamts über vorgenommene Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch. Das Grundbuchamt informiert damit die Eigentümer und Berechtigten über:
Die Eintragungsmitteilung ist ein Veränderungsnachweis des Grundbuchamts über vorgenommene Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch. Das Grundbuchamt informiert damit die Eigentümer und Berechtigten über: