Share Tweet Als Genehmigungserklärung bezeichnet man die nachträgliche notarielle Genehmigung des Kaufvertrags durch den bei Vertragsunterzeichnung abwesenden Verkäufer.
Als Genehmigungserklärung bezeichnet man die nachträgliche notarielle Genehmigung des Kaufvertrags durch den bei Vertragsunterzeichnung abwesenden Verkäufer.