Die Grundsteuer wird von einer Gemeinde auf den Grundbesitz (dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen, Teileigentum, Erbbaurechte und Betriebsgrundstücke) erhoben. Sie wird nach einheitlichen Grundsätzen erhoben. Die Höhe hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden fest.