Ein Notaranderkonto gehört zu den Treuhandkonten. Das ist ein Bankkonto zur Verwaltung des Vermögens des Treugebers durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer). Auf diesem Notaranderkonto kann der Notar fremde Gelder treuhänderisch verwalten. . Der Kontoinhaber unterhält das Konto im eigenen Namen für fremde Rechnung. Über das Konto allein verfügungsberechtigt ist der Treuhänder.