Notarbestätigung
Die Notarbestätigung stellt eine Urkunde dar, die der Notar an das Kreditinstitut abgibt. Damit erklärt er, dass die Eintragung der Grundschuld rangrichtig erfolgte und ihr keine anderen Anträge beim Grundbuchamt entgegenstehen.
Die Notarbestätigung stellt eine Urkunde dar, die der Notar an das Kreditinstitut abgibt. Damit erklärt er, dass die Eintragung der Grundschuld rangrichtig erfolgte und ihr keine anderen Anträge beim Grundbuchamt entgegenstehen.
Die Pfandfreigabe bezeichnet, im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung die Freigabe des Beleihungsobjektes durch den Darlehensgeber. Die entsprechende Immobilie haftet nicht länger für die Rückzahlung des Darlehens.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Grundstück oder eine Immobilie während einer Zinsfestschreibung verkauft wird. Hat der Darlehensnehmer eine neue Immobilie erworben, kann er vom Darlehensgeber ausdrücklich einen Pfandaustausch verlangen, das heißt, das Beleihungsobjekt wird zu weiterhin gleichen Vertragsbedingungen gegen ein anderes Sicherungsobjekt ausgetauscht.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Eheleuten, der bei der Trennung oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens aufgesetzt wird. Hier werden die konkreten Scheidungsfolgen geregelt.
Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei.
Von einer Schuldhaftentlassung spricht man, wenn im Rahmen eines Schuldnerwechsels bei einem Gemeinschaftsdarlehen einer der beiden Darlehensnehmer aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden soll.
Kreditscoring wird als ein statistisches Verfahren von Kreditinstituten angewendet, der die Kreditwürdigkeit einer Person repräsentiert.