Zum Schutz des Endverbrauchers wurde das Verbraucherkreditgesetz 1991 ins Leben gerufen. Es regelt viele Details des Kreditgeschäfts und soll dem Verbraucher vor allem mehr Transparenz in die Abläufe der Kreditwirtschaft und vor allem in die genaue Aufteilung der Kosten bringen. Die Kreditwirtschaft soll dadurch kundenfreundlicher gestaltet werden und somit windigen Kreditbetrügern das Leben schwer gemacht werden.