Die Vorfälligkeitsentschädigung wird auch Vorfälligkeitsgebühr oder Vorfälligkeitsentgelt genannt. Wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig (während der Zinsbindung) zurückzahlen möchte, verlangen die Banken eine Gebühr, wenn diese vorzeitige Rückzahlung nicht im Kreditvertrag erwähnt wurde. Dieses Entgelt wird fällig, wenn der Bank durch die Auflösung des Kredites ein Schaden in Form eines Zinsausfalles entsteht und zwar wenn der vereinbarte Zinssatz des Darlehens über dem aktuell am Markt verfügbaren Zinssatz liegt, d.h., dass die Bank bei einem Ersatzgeschäft weniger Zinseinnahmen verbucht. Die Entschädigung begründet sich darin, dass das Kreditinstitut fest mit den Zinsen gerechnet hat und sich durch das vorzeitige Zurückzahlen Schäden ergeben.