Share Tweet Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im Falle einer Teilung des Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohneigentum, sofern es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt),
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im Falle einer Teilung des Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohneigentum, sofern es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt),