Mit der Zustellungsvollmacht berechtigt der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten, rechtsverbindlich alle Mitteilungen eines bestimmten Kreditinstitutes in Empfang zu nehmen. Die Vollmacht berechtigt zum Empfang aller zugesandten und zugestellten Schriftstücke des eingetragenen Kreditinstitutes.