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Seit April 2021 wird die Soziale Wohnraumförderung verbessert

    Ob Neubau oder Kauf von Bestandsimmobilien: Seit dem 1. April 2021 haben sich die Bedingungen für die Soziale Wohnraumförderung verbessert.

    Damit reagiert die Landesregierung auf ein seit langem bekanntes Problem. Denn einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden fehlt nicht selten das nötige Eigenkapital, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Gefördert werden mit dem Programm sogenannte „Schwellenhaushalte“ mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen.

    Sie erhalten für 20 Jahre ein zinsfreies Darlehen bis 100.000 € – die jährliche Verwaltungsgebühr liegt bei lediglich 0,5 %. Ein wichtiger Indikator für die Beantragung der Förderung stellt die sogenannte Netto-Einkommensgrenze dar. Diese liegt bei einem Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) derzeit bei 39.360 €. Bei Familien mit zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Grenze bei 32.640 €.

    Wohneigentum als Baustein für Vermögensbildung und Altersvorsorge

    Mit dem zinsfreien Darlehen bis 100.000 € rüstet sich die Förderung nicht nur für die Zukunft, sondern wird vor dem Hintergrund der allgemein niedrigen Zinsen auch überaus interessant. Auch soll es künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, einen Kredit ohne die bislang notwendige Eigenkapitalquote von 7,5 % der Kreditsumme zu erhalten.

    Beantragen lassen sich die Darlehen wie gewohnt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Zusätzlich zur Grundförderung gibt es zudem die Möglichkeit, ein Zusatzdarlehen in Höhe von 15.000 € zu beantragen, sofern beim Bau oder Kauf bereits ans Alter gedacht wird. So müssen bspw. von Beginn an barrierefreie Zugänge, breitere Türen sowie eine ebenerdige Dusche im Erdgeschoss eingeplant werden. Soll Wohnraum für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, können für die baulichen Maßnahmen Zusatzförderungen in Höhe von 50.000 € beantragt werden.

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