Share Tweet Die Notarbestätigung stellt eine Urkunde dar, die der Notar an das Kreditinstitut abgibt. Damit erklärt er, dass die Eintragung der Grundschuld rangrichtig erfolgte und ihr keine anderen Anträge beim Grundbuchamt entgegenstehen.
Die Notarbestätigung stellt eine Urkunde dar, die der Notar an das Kreditinstitut abgibt. Damit erklärt er, dass die Eintragung der Grundschuld rangrichtig erfolgte und ihr keine anderen Anträge beim Grundbuchamt entgegenstehen.