Die Auszahlung (Valutierung) eines Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dem nicht so, kann das Darlehen trotzdem vorher ausgezahlt werden und zwar nur dann wenn auf ein Notaranderkonto gezahlt wird oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt.