Konditionsauslauf
Der Konditionsauslauf ergibt sich aus dem Verhältnis des Darlehensbetrags zum tatsächlichen Verkehrswerts des Objektes.
Der Konditionsauslauf ergibt sich aus dem Verhältnis des Darlehensbetrags zum tatsächlichen Verkehrswerts des Objektes.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Sitz in Frankfurt am Main und Berlin wurde 1948 zur Finanzierung des Wiederaufbaus Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg gegründet. Sie ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Eine Kündigung bezeichnet die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft, d.h., sie kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgehen. Die Kündigung unterliegt der Schriftform. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, bzw. der Betriebszugehörigkeit, sind dabei bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten.
Urkunde, mit der der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechts die Löschung der Hypothek oder der Grundschuld bewilligt.
Die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zum Schutz des Erwerbers beim Bauträgervertrag die Frage, in welcher Weise der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss.
Miteigentum liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Sache sind.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Darlehensform, bei der dieses Darlehen nicht durch eine erstrangige Grundschuld abgesichert ist.
Als Nichtabnahmeentschädigung einer Immobilienfinanzierung wird das Entgelt bezeichnet, das bei Nichtabnahme eines Darlehens zu zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, dass sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft und bereitgehalten hat und ihr dadurch Kosten entstanden sind.
Ein Nießbrauch ist das nicht übertragbare und unvererbliche dingliche Recht einer Person einen Nutzen aus einer Immobilie zu ziehen.
Ein Notaranderkonto gehört zu den Treuhandkonten. Das ist ein Bankkonto zur Verwaltung des Vermögens des Treugebers durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer). Auf diesem Notaranderkonto kann der Notar fremde Gelder treuhänderisch verwalten. . Der Kontoinhaber unterhält das Konto im eigenen Namen für fremde Rechnung. Über das Konto allein verfügungsberechtigt ist der Treuhänder.